SachverständigenbüroDipl.-Ing.
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Preise
Gutachten für die Justizbehörden werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.
Privatgutachten werden wie folgt abgerechnet:Für alle mit dem Gutachten zusammenhängenden Arbeiten wird ein Stundenverrechnungssatz in Höhe von 135,— € (zzgl. MwSt = 160,65 €) abgerechnet. Dazu gehören neben der Zeit, die für die Ausarbeitungen und die Durchführung der Ortstermine benötigt wird auch die An- und Abfahrtszeiten sowie die Vor- und Nachbereitungszeit der Ortstermine.
Wird für die Durchführung eines Gutachtenauftrags eine Hilfskraft benötigt, so beträgt deren Stundensatz inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer 58,31 €.
Die Fahrtkosten werden zuzüglich zu der Fahrtzeit mit 0,60 € pro gefahrenen Kilometer in Rechnung stellt.
Die Kosten für Fotos betragen pro Bild im Original 2,38 € und 1,19 € für jeden weiteren Abzug.
Schreibgebühren werden mit 2,38 € pro Seite für das Original abgerechnet, Durchschriften bzw. Kopien werden mit 1,19 € pro Seite abgerechnet. |